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Alt 24.05.2011, 14:47:56   #3
tomcat
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Zitat:
Zitat von berndy Beitrag anzeigen
Z.B. du die Dichtringe, die Werkstatt die Arbeitszeit oder so..
Wenn eine Fachwerkstatt Arbeitet, und der Fehler danach wieder Auftritt muß das die Werkstatt regeln nicht der Kunde...

vgl: §437 BGB /§439 BGB

Zitat:
Zitat von § 439 BGB

(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.

(2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.
Leider wissen viel zu wenige kunden was Ihnen zusteht
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Silikon macht das schon! Weißt du damit keinen Rat, nimmste Drat, hält das kaum nimmst halt Schaum

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