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Alt 02.06.2011, 12:33:08   #5
berndy
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Brauchen tut mans nicht wenn das Fahrzeug sowieso nicht mehr zugelassen war.

Wenn man es im selben Zulassungsbezirk neu zulässt, kann man die alten Kennzeichen verwenden, wenn das Fahrzeug noch nicht so lange abgemeldet ist. Früher war das mal ein Jahr, aber ob das noch so lange ist, weiß ich nicht.

Ansonsten braucht man die Kennzeichen nicht.

Es sei denn, dass die Plaketten noch nicht entwertet worden wären, dann ist normalerweise aber auch keine Stilllegung im Brief eingetragen.

Derzeit braucht man:

Brief und Fahrzeugschein (entwertet) bzw. Zulassungsbescheinigung I und II.

Versicherungsdeckungszusage

Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung oder Vollmacht vom zukünftigen Halter plus dessen Ausweis

Bankkonto, von dem die Steuer abgebucht werden kann

und Geld natürlich, für die Gebühren bzw. das Kennzeichen, ca. 100 €.
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Man sollte es so oder so nicht übertreiben.
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