Das hat mir der Herr vom ADAC aber anders erzählt. Der meinte, dass ich maximal die Gerichtskosten in Höhe von 40€ zahlen muss.
Und zum Einkommen... habe grad nachgeschaut, Taschengeld zählt offensichtlich auch zum Einkommen

Aber dann isses immer noch ein Betrag, der deutlich unter hundert Euro liegt.
EDIT:
http://www.bmas.de/portal/22108/geld...einkommen.html
Wird allerdings hier als Zuwendung Dritter behandelt und somit offensichtlich nicht als Einkommen ´behandelt?!