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Alt 03.06.2011, 15:25:04   #50
Raku
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Das hat mir der Herr vom ADAC aber anders erzählt. Der meinte, dass ich maximal die Gerichtskosten in Höhe von 40€ zahlen muss.


Und zum Einkommen... habe grad nachgeschaut, Taschengeld zählt offensichtlich auch zum Einkommen Aber dann isses immer noch ein Betrag, der deutlich unter hundert Euro liegt.

EDIT: http://www.bmas.de/portal/22108/geld...einkommen.html

Wird allerdings hier als Zuwendung Dritter behandelt und somit offensichtlich nicht als Einkommen ´behandelt?!
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