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Zitat von berndy
Fahrzeug abgemeldet, altes Kennzeichen noch vorhanden: mit einer Deckungszusage von der Kfz-Versicherung (Doppelkarte) die Zulassungsstelle kontaktieren, dort anmelden, Versicherungsnachweis erbringen, muss man halt persönlich dort erscheinen. Kann man das alte Kennzeichen behalten (selber Zulassungsbezirk) bekommt man u.U. einen Vorführschein oder auch nicht, aber man ist berechtigt zum TÜV und nach Hause zu fahren. Auch im angrenzenden Zulassungsbezirk. Wichtig ist, dass die Zulassungsstelle davon unterrichtet wurde, die müssen das auch festhalten. Bestätigung verlangen. Kann man das Kennzeichen nicht behalten, siehe unten.
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Dazu eine Frage:
Ich habe mein altes Kennzeichen von meiner abgemeldeten GS noch hier liegen und muss mit meiner
neuen GS zum TÜV. Gilt das oben zitierte hier ebenfalls oder darf ich das KZ dann nicht benutzen, weil es für eine andere GS war?
Würde mich über eine rasche (korrekte) Antwort freuen
Gruß
Raphael