Zitat:
Zitat von Raku
Dazu eine Frage:
Ich habe mein altes Kennzeichen von meiner abgemeldeten GS noch hier liegen und muss mit meiner neuen GS zum TÜV. Gilt das oben zitierte hier ebenfalls oder darf ich das KZ dann nicht benutzen, weil es für eine andere GS war?
Würde mich über eine rasche (korrekte) Antwort freuen
Gruß
Raphael
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Nein, darfst du nicht benutzen.
Das Kennzeichen stellt in Verbindung mit dem dazugehörigen Fahrzeug eine Urkunde dar.
Wenn du das an ein anderes Fahrzeug schraubst, ist das eine Straftat.
Kannst du aber auch
HIER nachlesen...