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Alt 06.06.2011, 11:41:54   #42
Prost
Stammtisch Rhein - Ruhr
 
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Zitat:
Zitat von Raku Beitrag anzeigen
Dazu eine Frage:
Ich habe mein altes Kennzeichen von meiner abgemeldeten GS noch hier liegen und muss mit meiner neuen GS zum TÜV. Gilt das oben zitierte hier ebenfalls oder darf ich das KZ dann nicht benutzen, weil es für eine andere GS war?

Würde mich über eine rasche (korrekte) Antwort freuen

Gruß
Raphael
Nein, darfst du nicht benutzen.
Das Kennzeichen stellt in Verbindung mit dem dazugehörigen Fahrzeug eine Urkunde dar.
Wenn du das an ein anderes Fahrzeug schraubst, ist das eine Straftat.

Kannst du aber auch HIER nachlesen...
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Die heutige Gesellschaft wird durch zwei Extreme geprägt : Präzision und Gestammel.
Meine Äußerungen sind ein Hybrid daraus.

Geändert von Prost (06.06.2011 um 14:07:56 Uhr)
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