Wenn du einen Zeugen hast, der den mündl. getroffenen Vertrag bestättigen kann, dann hast du das Recht auf deiner Seite.
Ansonsten - würd ich sagen - siehts duster aus.
Schließlich können dann beiden ihre Aussagen nicht beweisen.
Und dann wird zu Gunsten des ***** entschieden. (Zu wem sein Gunsten weiß ich nicht)
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Motorradfahrer Augsburg
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