Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 12.01.2003, 22:08:51   #15
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Salve,

keine Ahnung warum mein erster Beitrag nicht mehr unter uns weilt, allerdings kann ich nur wiederholen was ich schon mal geschrieben habe.

Normalerweise ist es laut Gesetz erlaubt die Abgasführung bis zur Dämpfung frei zu wählen, solange es die Fahrsicherheit nicht beeinträchtigt. Genaueres kann allerdings auch nur der Tüv sagen, bin gerade selbts in der Planung die Krümeranlage selber zu machen, Tüvßler wird am Fasching bei nem Bier angesprochen.

Gruß X-Trem
  Mit Zitat antworten