Zitat:
Zitat von verbali
Vollkommen falsch!
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Nö, is richtig. Vielleicht etwas komisch ausgedrückt, aber er hat Recht. Die unterschiedlichen Szenarien aber jetzt aufzudröseln, wann bei einem Eigenverschulden der Inverkehrbringer trotzdem die Gewähr leisten muss, ist müßig, weil mit zu hohem Schreibaufwand verbunden.