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Alt 10.07.2011, 14:38:52   #4
berndy
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Laut Rechtsprechung soll der am Unfall Unschuldige so gestellt werden, wie vor dem Unfall.

Leider geht das halt nicht immer.

Die Versicherung zahlt den Zeitwert bzw. den Wiederbeschaffungswert (der liegt etwas höher) den der Gutachter feststellt, abzüglich des Restwertes.

Man muss (und sollte man auch nicht) nicht den Gutachter, den die Versicherung schickt, akzeptieren. Man sollte sich selbst einen Gutachter, am besten einen, der sich auch mit Motorrädern auskennt, nehmen.

Ob man das repariert oder nicht, kann man sich danach überlegen.

Gabel, Vorderrad und Fender bekommt man eventuell günstig. Den Rahmen würde ich aber vermessen lassen, falls das der Gutachter nicht sowieso macht.

Bei meinen Unfällen hab ich bisher immer einen guten Schnitt gemacht. Die Mühlen wurden von der Versicherung bezahlt und für schmales Geld waren die wieder fahrbar.
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Man sollte es so oder so nicht übertreiben.
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