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Alt 12.07.2011, 15:49:41   #13
berndy
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Manche Zulassungsstellen wollen die Fahrzeuge bei der An- bzw. Ummeldung sehen.

Würde ich vorher mal abklären.

Den Damen bei der Zulassungsstelle ist es egal, wie lange da eine falsche Adresse im Schein stand.

Nur bei Verkehrskontrollen könnte das auffallen. Da wird dann, je nach Polizeibeamten, ein Verwarnungsgeld in Höhe von 15 € und ein Mängelbericht oder eine lockere Erinnerung, das doch mal zu erledigen, fällig.

Steht in den
§ 13 Abs. 1 Satz 1 bis 4, Abs. 3 Satz 1, 3,
§ 14 Abs. 1 Satz 1
§ 48 Nr. 11 bis 14 FZV (Fahrzeugzulassungsverordnung)
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Man sollte es so oder so nicht übertreiben.
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