@Goose, das war allgemein gedacht. Wenn ich da an die uralte Habermann-Vollverkleidung mit gefühlten 20 kg denke, war das doch ein Unterschied.
Streng genommen, auch wenns nur 5 kg wären, würde sich dadurch die max. zulässige Zuladung ändern, um eben die 5 kg, weil die bauartbedingte höchstzulässige Gesamtmasse die selbe bleibt, müsste dann berichtigt werden.