servus,
soviel ich weiß wird doch von der Polizei das Standgeräusch mit der jeweiligen Drehzahl gemessen.
das Fahrgeräusch kann man ja wirklich nur im Fahrbetrieb (mit Fahrtwind, etc..) gemessen werden. glaub nähmlich nicht das wenn man das hinterrad auf rollen stellt und dann losfährt das dies eine gültigkeit hat
das Standgeräusch ist zudem das einzige was in meinem Schein (db-mäßig) drinnensteht
mfg
Abductee
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