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Alt 02.08.2011, 18:35:06   #1
Fuselwilli
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Standard "Genehmigungen" nach Umbau

Mal zwei Fragen an die Umbau- und Zulassungsprofis:

Ich beabsichtige einen Umbau der GS auf Bandit 400er Gabel komplett, und Bandit 600er Heckpartie (also Felge, Schwinge, Federbein, Bremse etc. pp.)
analog der Umbauanleitungen des GS-Wiki.

Worauf muss sich jetzt eine ABE für Stahlflex-Bremsleitungen beziehen?
Auf die GS 500, oder auf die jeweils verbaute Bremsanlage, also z.B. den/die jeweils verbauten Bremssattel?

Zweite Frage, gleiche Richtung: Reifenfreigaben…..

Worauf muss sich eine Reifenfreigabe beziehen? Auf die GS 500, oder für’s Heck auf die Bandit 600 und die Front auf die Bandit 400???
Eine Serienbereifung 120/160 hat es ja nie bei der GS gegeben, bleibt doch eigentlich nur der Bezug auf die tatsächlich verbauten Felgen.
Ergo müsste ich einen Reifen finden, der für die GSF 600 Kult und die GSF 400 Freigaben hat, oder nicht?????

Danke für sachkundige Hilfe!!

Grüße

Bernd
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