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Alt 03.08.2011, 13:41:47   #3
Lederclaus
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Zitat von Fuselwilli Beitrag anzeigen
Worauf muss sich jetzt eine ABE für Stahlflex-Bremsleitungen beziehen?
Auf die GS 500, oder auf die jeweils verbaute Bremsanlage, also z.B. den/die jeweils verbauten Bremssattel?
keins von beiden. Wie der Vorschreiber schon richtig schrieb: Eine geprüfte Leitung mit Teilegutachten einbauen und eintragen lassen

Zitat:
Zitat von Fuselwilli Beitrag anzeigen
Worauf muss sich eine Reifenfreigabe beziehen? Auf die GS 500, oder für’s Heck auf die Bandit 600 und die Front auf die Bandit 400???
Eine Serienbereifung 120/160 hat es ja nie bei der GS gegeben, bleibt doch eigentlich nur der Bezug auf die tatsächlich verbauten Felgen.
Ergo müsste ich einen Reifen finden, der für die GSF 600 Kult und die GSF 400 Freigaben hat, oder nicht?????
Wieder das gleiche in grün: Die Reifenfreigabe ist mit dem Umbau auf andere Räder nicht mehr gültig.
Du brauchst einen Satz Reifen von einem Hersteller und aus einer Bauart für die neuen Felgen, der den Geschwindigkeits- und Lastindex hat, den Dein Motorrad braucht. Das wird dann eingetragen und fertig.

Vorraussetzung für den Umbau ist, daß alle Teile aus geprüfter Fertigung stammen. (also entweder aus bestehenden, geprüften Serienfahrzeugen oder als Einzelanfertigung von einem zertifizierten Hersteller mit entsprechenden Papieren)
Es hilft beim Eintagen immer, wenn man VOR dem Umbau den Prüfer gesprochen hat, der das nachher eintragen soll.
Man sollte den Umbau auch so gut wie möglich dokumentieren. (Welche Räder, Bremsscheiben usw, Fotos vorher/nachher, event. Papiere für die Teile, die neu gekauft wurden (evet. Bremsscheiben, Leitungen usw))
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