Thema: fahrradtacho
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Alt 21.08.2011, 21:02:52   #2
Knotenfrosch
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In nem Honda-Forum entdeckt:

Zitat:
In der deutschen STVZO steht nichts (nur das ein Tacho da sein muß) aaaabbber: Wir leben ja in der EU *grrrml*

[....]
4 . VORSCHRIFTEN

4.1 . Die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers muß sich im direkten Sichtfeld des Fahrers befinden , und der Anzeigewert muß sowohl bei Tag als auch bei Nacht eindeutig erkennbar sein .

Der Anzeigebereich muß so groß sein , daß er die vom Fahrzeughersteller angegebene Hoechstgeschwindigkeit des Fahrzeugtyps enthält .[...]

Quelle:
Richtlinie 75/443/EWG des Rates vom 26. Juni 1975 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über den Rückwärtsgang und das Geschwindigkeitsmeßgerät in Kraftfahrzeugen
__________________
.
Wenn wir aussterben, trinken wir Scotch
und fahren dabei Muscle Cars!


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