Thema
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Juristische Frage: Wer tragt die Rückversandkosten bei Privatverkauf?
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29.08.2011, 01:17:04
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Woody
Gast
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Du musst nichts weiter bezahlen, da nach BGB 434 ein Mangel vorlag.
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__434.html
http://www.falle-internet.de/de/html/ap_rr_garan1.php