Thema: Unfall
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Alt 02.09.2011, 10:31:15   #17
berndy
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Zitat:
Zitat von Grollicus Beitrag anzeigen
Wenn der Polizist irgendwas von Verbremst gesagt hat kann es gut sei dass nur der kleine Verstoß (->Fahrfehler) dran war. Ein Hinwirken auf Unachtsamkeit/Fahrfehler wäre sicherlich nicht blöd.
Aber da wird gaastra dann sicherlich bald per Post Details bekommen, was genau vorgeworfen wird.
Wieso ist die Polizei überhaupt da gewesen? Kommet ihr auch wenn man nen Krankenwagen ruft, Berndy? Irgendwie erscheint mir das hier absolut unnötig.

Eine GS kann man recht günstig wieder aufbauen wenn der Rahmen nicht beschädigt wurde - und der ist ziemlich stabil. Aus dem Bauch heraus sehe ich gute Chancen, dass du die wieder aufbauen kannst. Viel Glück!

Grolli

Bei uns ist das so: Wird die Rettungsleitstelle (Feuerwehr, Rettungsdienst) von einem Verkehrsunfall verständigt, verständigt diese dann ebenfalls die Polizei oder verbindet weiter. Umgekehrt ist das natürlich auch so, wenn die Polizei von einem medizischen Notfall erfährt, wird das an die Rettungsleitstelle weitergegeben. Wäre ja auch unsinnig, wenn das nicht so gemacht würde.

Die meisten Leute rufen eh die falsche Nummer an, ist ja auch fast gleich 112 und 110.

@fr!dol!in Verwarnungsgeld geht bis 35 €.

Alles darüber ist ein Bußgeld.

Es gibt nicht nur Strafanzeigen sondern auch Ordnungswidrigkeitenanzeigen.

Leute ihr dürft nicht die Verfahrenskosten mit dem Verwarnungs- oder Bußgeld vermengen.

Es kann sein, dass bei einer schriftlichen Verwarnung zu dem Verwarnungsgeld von 35 € noch Kosten von 25 € kommen. Dann sind das auch 60 € es gibt aber keinen Punkt. Bei einem Bußgeld von 60 € gibts Punkte und gegebenenfalls auch eine Nachschulung.

Denkbar sind folgende Verstöße:

101000 Sie kamen von der Fahrbahn ab und verursachten Sachschaden. ( B - 1 ) 35,00
§ 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; -- BKat

103602 Sie fuhren in Anbetracht der besonderen örtlichen Straßen- oder Ver- kehrsverhältnisse mit nicht angepasster Geschwindigkeit.
Es kam zum Unfall.
(A - 3) 145,00
§ 3 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 8.1 BKat;
§ 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG
(Hier kommt es darauf an, ob irgendwelche Hinweisschilder auf die besonderen Verhältnisse aufmerksam gemacht haben oder ob eine Kurve da ist oder eine Kreuzung/Einmündung ...)

dazu noch der Reifen:

336606 Sie führten das Kraftfahrzeug bzw. dessen Anhänger, obwohl dessen Reifen keine ausreichende Profil- oder Einschnitttiefe bzw. keine
ausreichenden Profilrillen oder Einschnitte besaß.
(B - 3) 50,00
§ 36 Abs. 2, § 31d Abs. 4 *), § 69a StVZO; § 24 StVG; 212 BKat

oder als Halter

336618 Sie führten als Halter das Kraftfahrzeug bzw. dessen Anhänger, obwohl dessen Reifen keine ausreichende Profil- oder Einschnitttiefe bzw.
keine ausreichenden Profilrillen oder Einschnitte besaß.
(B - 3) 75,00

mit Unfall:

§ 36 Abs. 2, § 31d Abs. 4 *), § 69a StVZO; § 24 StVG; 212 BKat;
§ 3 Abs. 2 BKatV

336608 Sie führten das Kraftfahrzeug bzw. dessen Anhänger, obwohl dessen Reifen keine ausreichende Profil- oder Einschnitttiefe bzw. keine
ausreichenden Profilrillen oder Einschnitte besaß. Es kam zum
Unfall.
(B - 3) 75,00
§ 36 Abs. 2, § 31d Abs. 4 *), § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO;
§ 24 StVG; 212 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG

Unfall + Halter:

336620 Sie führten als Halter das Kraftfahrzeug bzw. dessen Anhänger, obwohl dessen Reifen keine ausreichende Profil- oder Einschnitttiefe bzw.
keine ausreichenden Profilrillen oder Einschnitte besaß. Es kam zum
Unfall.
(B - 3) 125,00
§ 36 Abs. 2, § 31d Abs. 4 *), § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO;
§ 24 StVG; 212 BKat; § 3 Abs. 2, 3 BKatV; § 19 OWiG
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Man sollte es so oder so nicht übertreiben.
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