Thema: Unfall
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Alt 02.09.2011, 13:04:00   #21
berndy
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Dein Einwand ist verständlich. Strafrechtlich wird man nicht dafür belangt, wenn man seine eigenen Sachen kaputt macht.

Daher gibt es da in der Tat verschiedene Auffassungen.

Allerdings ist der Wortlaut der Straßenverkehrsordnung und der Unfallaufnahmerichtlinien eindeutig.

Sachschaden bedeutet eine Sache ist kaputt.

Da steht nicht fremde Sachen, also ist es egal, wem die gehört.

In den Unfallaufnahmerichtlinien ist es völlig egal, wer geschädigt wurde. Verkehrsunfall=plötzlich eintretendes Ereignis im öffentlichen Verkehrsraum, das mit den Gefahren des Straßenverkehrs in ursächlichem Zusammenhang steht und einen nicht ganz unerheblichen Sachschaden oder eine Verletzung einer Person zur Folge hat. Unerheblicher Sachschaden=<25 €.

Oft steht bei der entsprechenden Ordnungswidrigkeit noch dabei: Sie schädigten einen anderen ... Aber in diesem Fall steht das so nicht dabei, also ist es auch nicht gefordert, dass ein anderer geschädigt wurde, es reicht, dass ein Unfall passiert ist.

Den Rest kannst du dir dann denken.
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Man sollte es so oder so nicht übertreiben.
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