Ihr habt eine seltsame Rechtsauffassung:
Mit einem Fahrfehler hat man sich etwas zu schulden kommen lassen. Das ist nur nicht vor- sondern fahrlässig. Und er hat was falsch gemacht, sonst wäre er nicht gestürzt.
Wenn jemand deine Vorfahrt nicht beachtet, ist das auch nur fahrlässig. Der hätte sich dann auch nichts zu schulden kommen lassen und bräuchte dann auch nicht für den Schaden gerade zu stehen.
Bevor jetzt wieder jemand: "ja, aber sagt". Laut den Bestimmungen der StVO ist es nicht erlaubt Unfälle zu verursachen, egal aus welchem Grund.
Die STVO soll dazu dienen den Straßenverkehr sicher zu machen, deshalb gibts ein Buß- oder Verwarngeld für denjenigen, der einen Unfall verursacht oder sich sonst wie nicht an die Regeln hält und wenn es nur durch eine Unachtsamkeit ist.
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Man sollte es so oder so nicht übertreiben.
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