Ein Angestellter im öffentlichen Dienst darf bei Erstellen eines Bescheides auch keine Fehler machen, tut er es trotzdem, und schadet damit jemandem, braucht er für seinen Fehler nicht gerade stehen.
Ein Bankberater der dich falsch berät, kann mit seinem Privatvermögen für entstehende Schäden in Regress genommen werden.
Wenn eine Polizistin die bei einer Unfallaufnahme falsche Angaben macht, und die Schuldfrage damit verdreht, und die ganze Sache vor Gericht geklärt werden muss nicht belangt werden kann, weil Sie ja auch nur ein Mensch ist...... hab ich schriftlich....
Warum muss ich dann mit einem Bußgeld belegt werden weil ich etwas Wiese mich selber und mein Bike zerlegt habe.
Das muss so sein, weil es ja im Gesetz steht. Nur sind die Gesetze auch nur so gut wie die Menschen die Sie umsetzen und ausführen.
@Berndy: als ich in meine erstes Auto ne Zündkerze in den Endtopf geschweißt hatte um mir nen Flammenwerfer zu bauen, da hab ich von der Polizei ne Mängelkarte bekommen, und ne Moralpredigt, musste das ganze zurück bauen und wieder vorführen! Das war es. (Ist aber schon 22 Jahre her!) Das fand ich damals schon sehr angemessen, heute musste ja damit rechnen bei sowas wegen nem versuchten Terroranschlag erschossen zu werden....
Es ist immer eine Ermessensfrage! Nur leider gibt es wohl keinen Spielraum mehr.
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Hebamme und Entwicklungshelfer geiler Moppeds
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