Zitat:
Zitat von Cherry
Wo genau hast du das denn mitbekommen? Vor allem würde mich mal interessieren, auf welcher Rechtsgrundlage da jemand 5 Euro (extrem seltsamber Betrag, auch in der Höhe...) kassiert haben will, solange laut § 35h StVZO Krafträder explizit davon befreit sind, Erste-Hilfe-Kram mitführen zu müssen...
Cherry
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Ist im Odenwald an einem Mopedtreffpunkt die Diskussion gewesen!
Deshalb hier der Fred, ob jemand was genaues weiß????????