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Alt 29.11.2011, 09:56:19   #18
gsmattis
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Zitat:
Zitat von Grollicus Beitrag anzeigen
Mit dem Abschreckungsargument wäre ich sehr vorsichtig, gsmattis. Fährst du nicht auch mal zu schnell, obwohl hinter der nächsten Kurve nen Polizist mit Laserpistole stehen könnte?
§315b StGB seh ich hier auf jeden Fall.

Zu dem Versuchten Totschlag (genauso wie zur Strafverschärfung nach $315b Abs.3) - ich denke nicht, dass dem Täter nachzuweisen wäre, dass er einen Unfall beabsichtigt hat [wenn er kein Vollidiot ist und sich verquatscht]. So in Richtung der Überlegung "ich lege hier sone Kiesbahn aus damit sich das unter den Motorradfahrern herumspricht und die wo anders rumfahren". Ein billiges Inkaufnehmen (d.h. "es könnte einen Unfall geben") sollte da nicht ausreichen.

Noch ein Nachsatz zu dem Begriff "Versuchter Totschlag": Ein Versuchter Totschlag ist ein Versuch eines Totschlages. Das bedeutet, dass Person A konkret versucht hat, Person B zu "totschlagen" - dass es also zumindest eine Tat gab - nur dass es nicht geklappt hat. Von der Situation her eher sowas wie eine Schlägerei, wo Person B knapp überlebt hat.

Auch hier: Korrigiert mich, wenn ich falsch liege
Warum? Wenn es keine Strafen für solche Taten gibt wird sich jemand, der sowas vorhat, denken: "Och, wenn mich keiner erwischt passiert mir nix." Gab es aber schon mal eine richtig saftige Strafe wird er sich das vlt nochmal überlegen.

Klar fahre ich auch mal zu schnell und wenn sie mich dann lasern hab ich halt pech gehabt. Wird bezahlt und gut ist es. Da bin ich mir auch bewusst drüber wenn ich fahre. Ein Polizist mit Laserpistole wird mich aber nicht verletzen oder umbringen.

Ich denke, wenn jemand eine Splitspur über die Fahrbahn baut nimmt er billigend inkauf, dass jemand dabei mindestens verletzt, wenn nicht sogar getötet wird. Also schon versuchter Totschlag oder eben schwere Körperverletzung, und das dann mit Vorsatz. Er wollte ja mit sicherheit jemandem Schaden zufügen. Wofür sonst legt man solche "Fallen"?

Edit: Lies dir nochmal den ersten Absatz zu deinem verlinkten "Vorsatz" durch, da steht "Ein Versuch kommt immer dann in Betracht, wenn keine Tatvollendung vorliegt und der Versuch strafbar ist."

Auch der Link zum Totschlag bestätig meine Recherchen. Lies nochmal meinen Post und deine Links durch
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