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Alt 18.01.2012, 13:43:01   #1
HorstvomForst
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Registriert seit: 18.01.2012
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Standard Gekürzter Seitenständer...

Hallo liebe Töf-Töf-Gemeinde ,

und zwar habe ich mein Motorrad von einer kleinen Dame übernommen , demzufolge ist die GS(Bj:2001) tiefergelegt. Die Tieferlegung mit kürzeren "Knochen" zu entfernen ist auch nicht mein Problem:

Der erste Besitzer war so geizig und hat den Seitenständern einfach selbst gekürzt, ergo ein Stück rausgenommen. Nun meine Frage: Brauche ich einen längeren Seitenständer, wenn ich die GS wieder auf Normalhöhe bringe? Erfordert das eine Eintragung in die Papiere, bzw ist der gekürzte Ständer eingetragen? (Momentan keine Papiere, gerade nicht angemeldet) Habe die suche bereits bemüht und leider nichts gefunden, vllt weil ich zu doof war zum Suchen?!

Danke schonmal !
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„Es ist nicht genug zu wissen - man muß auch anwenden; es ist nicht genug zu wollen - man muß auch tun.“ ~Johann Wolfgang von Goethe~

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