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Alt 19.01.2012, 07:55:46   #42
klassikfon
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Zitat:
Zitat von Kölner Beitrag anzeigen
Guckt mal in die Bedingungen eurer Privathaftpflicht Policen.

Da wird eine sogenannte Benzinklausel.....

Mein Fazit: Der Probefahrende ist haftbar zu machen, aber hat keine Deckung aus seiner Privathaftpflichtpolice.
Genau so sieht es aus. Es gab mal einen Versicherer, der diese Klausel aus den Bedingungen genommen hatte. Damit wurde dann bei den Bestandskunden großartig Werbung gemacht. Nach gut einem Jahr hat man das alles wieder rückgängig gemacht, selbst bestehende verträge mussten umgestellt werden. Die Schadensquote war wohl jenseits von gut und böse.

Und mal noch generell was zum Thema:

Der, der fährt, ist verantwortlich für das was er tut. Wenn der Verkäufer also keinerlei Vereinbarung zur Probefahrt mit dem Käufer festhält und sich der Käufer dann auf ein abgemeldetes Möp setzt um sich damit im öffentlichen verkehrsraum zu bewegen.....dann.....naja, wie soll ich das sagen......haben sich halt 2 gefunden....

Gruß Ric
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