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Alt 28.01.2012, 16:13:40   #18
Ghostrider
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Bin zwar kein Anwalt oder etwas in der Richtung.
Aber wenn es Privatverkauf war und du nichts verschwiegen hast, dann hast du rein gar nichts zu befürchten.
Er ist in der Beweispflicht!
Sprich: Er muss dir nachweisen, dass schon bevor er das Auto gekauft hat, etwas defekt war.
Wenn du das Auto nach besten Gewissen und Wissen beschrieben hast und er dann den Kauf einwilligt, ist der Kaufvertrag (Angebot -> Angenommen) abgeschlossen.

Wenn du alles schriftlich hast (Kaufvertrag), indem er unterschrieben hat, dass dieses Fahrzeug X km runter hat, Y Schäden aufweist und Z sonstige Dinge, dann kann er noch so viel klagen.
Er hat dein Angebot angenommen und die Konditionen waren vorher klar.
Er hat genauso viel gewusst, wie du bezüglich der Schäden.

Könnte ja auch sein, dass er nicht nachm Öl geguckt hat...
oder sonst iwie unsachgemäß mit dem Auto umgegangen ist.
Also das er es zu verschulden hat, dass er liegen geblieben ist.

Kurz: Du hast nichts zu befürchten, wenn du alles sauber und klar beschrieben hast und den Kaufvertrag mit den Unterschriften hast.
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