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Alt 01.02.2012, 17:10:00   #31
ptero
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Der TÜV schreibt auch "Nur bei erheblicher Sichtbehinderung
durch Nebel, Schneefall oder Regen
darf der Nebelscheinwerfer benutzt
werden."

Also:

Jegliche Zusatzscheinwerfer während des "normalen" (nicht-nebligen) Betriebes sind untersagt, weder selbstgebastelte noch zugelassene.

Ganz toll


Mir ist noch was anderes eingefallen: Wie siehts mit Positionslichtern aus? -> Blinker dauerhaft anlassen oder so... (Ich recherchiere mal....)
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