Der TÜV schreibt auch "Nur bei erheblicher Sichtbehinderung
durch Nebel, Schneefall oder Regen
darf der Nebelscheinwerfer benutzt
werden."
Also:
Jegliche Zusatzscheinwerfer während des "normalen" (nicht-nebligen) Betriebes sind untersagt, weder selbstgebastelte noch zugelassene.
Ganz toll
Mir ist noch was anderes eingefallen: Wie siehts mit Positionslichtern aus? -> Blinker dauerhaft anlassen oder so... (Ich recherchiere mal....)