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Alt 22.02.2012, 09:18:23   #9
Kölner
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Zitat von majestic_morpheus Beitrag anzeigen
Ist es überhaupt eine F-Version? Für die älteren E gab es auch Vollverkleidungen als Nachrüstsatz, teilweise wurden GS mit solch einer Verkleidung auch direkt von Händlern als Sonderversion verkauft. Diese Nachrüst-Verkleidungen lassen sich "rückstandsfrei" entfernen und auch gut verkaufen. Zum TÜV musst du aber so oder so, weil Verkleidungsteile ausgetragen werden müssen. Bei Nachrüstverkleidungen muss schon so ein Eintrag vorhanden sein, der dann entfernt wird. Die F ist ab Werk damit ausgerüstet, die Verkleidung also Teil der ABE und muss deshalb ausgetragen werden.
Kennst du dich damit aus? Bei der GS werden die Tüver das wohl noch machen, da es ja mit der GS E ein praktisch identisches Motorrad gibt. Anders soll es zb bei der SV650 sein. Da ist die verkleidete Version mit anderen Gabelfedern ausgestattet und ich glaube auch mit einer etwas anderen Schwinge. Es gibt wohl Prüfer, die stellen sich da schon quer. Witzig wird es dann, wenn man von einem alten Superbike die Verkleidung abmontieren will. Habe mal irgendwo gelesen (sorry, keine Quelle, ich weiß...) das auf naked umgebaute Sportler fast alle noch mit eingetragener Verkleidung fahren, da es unglaublich aufwändig ist, die auszutragen. Aber wo kein Kläger, da kein Richter...

Wie sieht das aus? Hat da jemand präzise Infos?
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