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Alt 05.03.2012, 08:18:32   #8
majestic_morpheus
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Die deutsche Zulassungsverordnung schreibt eine Höhe vor, die EU nicht. Ist das Motorrad noch nach deutschen Recht zugelassen (Erstzulassung), muss (theoretisch) diese Höhe eingehalten werden. Erfolgte die Zulassung bereits nach EU-Recht (E-Zulassung) reicht ein "ausreichender" Spritzschutz. Soviel zur Theorie, rein praktisch betrachten das fast alle Prüfer nach dem neuen EU-Recht (ist auch mit anderen Sachen wie z.B. dem Abstand der Blinker so). Wer ganz korrekt sein will, kann sein Bike auf E-Zulassung umtragen lassen.
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