tret vom kauf zurück, hol dirn guten anwalt. verträge sind auch mündlich gültig.
wenn er dir damals die beseitigung der mängel angekündigt hat...
hast du irgendwas mängelübersichtsmäßiges was du beim kauf bekommen hast?
nachtrag: mir ist sogar grad die passende argumentation eingefallen:
für das "kaputte" motorrad war der preis nicht marktüblich, du hast es nur gekauft da er die mündlich eine kostenlose behebung der fehler zugesichert hat. repariert wäre der preis wieder marktüblich.
mit nem guten anwalt und willigem richter sollte das kein problem sein.
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Kuchen ist lediglich eine Ansammlung gleichgesinnter Krümel, die zur Durchsetzung ihrer kranken Interessen ein gemeinsames Ganzes bilden...
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