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Alt 19.03.2012, 18:36:25   #8
Kunibert
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Meines Wissen nach ist eine Identifizierung des Fahrers nicht unbedingt nötig - im Zweifel ist doch immer der Halter des Fahrzeugs dran. Und um den zu ermitteln reicht das Nummernschild. Falls man dann alles abstreiten sollte, darf man ab dem Punkt ein Fahrtenbuch führen, was bei jedem weitern Verstoß vorzuweisen ist. Oder irre ich da?
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