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Alt 29.03.2012, 14:03:59   #24
Wulf|Smith
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Zitat:
Zitat von foerschy Beitrag anzeigen
Wenn man den A2 besitzt und man dann den A haben will, muss man lediglich nochmals eine Prüfung ablegen. Keine Theoriestunden und Fahrstunden etc.

Von der Idee her finde ich die neue Regelung wesentlich besser als die jetzige aber leider immernoch zu "schwach" um zu sehen, ob jemand für mehr als 36KW "geeignet" ist.
Für mich gehört sich normalerweiße ein Km-Nachweis her . Ja, zerschlagt euch nur eure Gedanken darüber .

Der A1 ist dann auch für unter 18-Jährige bis 100 km/h und diese können ebenfalls nur durch eine Fahrprüfung dann schon den A2/A erlangen.


Am skurilsten finde ich allerdings den B96.
is richtig - aber, Menschen, die vor dem 19.01 den A(beschränkt) machen, rutschen am 19.01 in die A2 Klasse und dürfen nach 2-jähringem Besitz A(offen) fahren OHNE noch eine Prüfung ablegen zu müssen.
Fazit: Das klügste für alle 18-24 Jährigen, die planen Motorrad zu fahren, bevor sie 24 werden, sollte noch VOR dem 19.01 ihre A(beschränkt)-Prüfung ablegen!

so hab ichs verstanden - deswegen steh ich auf das neue Gesetz^^
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