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Alt 08.04.2012, 09:21:14   #6
tomcat
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Rein rechtlich betrachtet hast du auch Anspruch auf den Ersatz deines Schadens (Fahrtkosten, wenn man es ganz kleinlich nimmt sogar zeit)

Denn Bei Mangelhafter Lieferung (Falsches Teil = Mangel) hat der Kunde in Deutschland recht auf "WUMS"
  • Wandlung: Ware zurück, GELD zurrück (Wurde Bar bezahlt MUSS es Bargeld zurrück geben ein Gutschein muß nicht akzeptiert werden)
  • Umtausch: Mangelhafte Ware wird gegen Fehlerfreie Ware getauscht
  • Minderung: Kunde behält die fehlerhafte Ware und erhält einen Preisnachlass (z.B. kleiner Optischer Mangel)
  • Schadenerstatz: Der Verkäufer muß den entstandenen Schaden des Kunden ersetzen, das kann z.B. sein: Lieferkosten, 2. Anfahrt des Handwerkers...

Bei Interesse: §437 BGB Rechte des Käufers bei Mängeln
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Silikon macht das schon! Weißt du damit keinen Rat, nimmste Drat, hält das kaum nimmst halt Schaum

Organspende? Das Thema kann jeden Betreffen!
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