Rein rechtlich betrachtet hast du auch Anspruch auf den Ersatz deines Schadens (Fahrtkosten, wenn man es ganz kleinlich nimmt sogar zeit)
Denn Bei Mangelhafter Lieferung (Falsches Teil = Mangel) hat der Kunde in Deutschland recht auf "WUMS"
- Wandlung: Ware zurück, GELD zurrück (Wurde Bar bezahlt MUSS es Bargeld zurrück geben ein Gutschein muß nicht akzeptiert werden)
- Umtausch: Mangelhafte Ware wird gegen Fehlerfreie Ware getauscht
- Minderung: Kunde behält die fehlerhafte Ware und erhält einen Preisnachlass (z.B. kleiner Optischer Mangel)
- Schadenerstatz: Der Verkäufer muß den entstandenen Schaden des Kunden ersetzen, das kann z.B. sein: Lieferkosten, 2. Anfahrt des Handwerkers...
Bei Interesse:
§437 BGB Rechte des Käufers bei Mängeln
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Silikon macht das schon! Weißt du damit keinen Rat, nimmste Drat, hält das kaum nimmst halt Schaum
Organspende? Das Thema kann jeden Betreffen!