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Alt 14.04.2012, 18:41:13   #9
face31081
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Zitat von Goose Beitrag anzeigen
Ne Steve da vertuste dich.

Da die Brücke auf den GM51B Modellen nie geprüft wurde, muss die eingetragen werden. Da es sich um ein original Teil handelt, ist das allerdings in den meisten Fällen kein Problem.

Als Beispiel um das mal zu verdeutlichen, selbst wenn ich mir den Tank der F Modelle auf den Rahmen der E Modelle sitze, müsste ich das rein theoretisch eintragen lassen weil es eine bauliche Veränderung ist die so mit der Erteilung der Betriebserlaubnis nie gerpüft wurde.

Die Typenbezeichnung der neuen Modelle lautet WVBK, nicht GM51B.

Das ist der kleine aber feine Unterschied.

Vielleicht wäre es hilfreich einfach mal ein Bild der betreffenden Brücke zu posten, damit wir wissen wo von wir reden, es gibt ja mehrere
Wie von dir gewünscht, Goose, hier die Bilder:

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Ich hoffe, dass dies mehr klarheit gibt.
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