Zitat:
Zitat von Goose
Ne Steve da vertuste dich.
Da die Brücke auf den GM51B Modellen nie geprüft wurde, muss die eingetragen werden. Da es sich um ein original Teil handelt, ist das allerdings in den meisten Fällen kein Problem.
Als Beispiel um das mal zu verdeutlichen, selbst wenn ich mir den Tank der F Modelle auf den Rahmen der E Modelle sitze, müsste ich das rein theoretisch eintragen lassen weil es eine bauliche Veränderung ist die so mit der Erteilung der Betriebserlaubnis nie gerpüft wurde.
Die Typenbezeichnung der neuen Modelle lautet WVBK, nicht GM51B.
Das ist der kleine aber feine Unterschied.
Vielleicht wäre es hilfreich einfach mal ein Bild der betreffenden Brücke zu posten, damit wir wissen wo von wir reden, es gibt ja mehrere
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Hi Chris,
Ich vertue mich nicht, wir haben darüber ja schon debattiert, nur das Gutachten für den Lenker sagt der is safe bei GM51 B. Original Brücke m. Lenker ist geprüft ab WBVK...but who knows...? Die meisten Prüver sehen dat Dingen, sehen das TG. für den Lenker und die alten Baujahre und sauber is dat. Hier sind die Prüfer schon über korrekt, aber ich behaupte wenn es hier klappt, klappts in 90 % der Fälle.
*Gruß nach Haag*