Thema: Fatzebook
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Alt 15.04.2012, 02:45:50   #72
Grollicus
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Hey AmigaHarry,

bin ich blöde und verstehe den Fall komplett falsch?

Irgend ein Typ hat auf Facebook etwas negatives über den Arbeitgeber der Lady geschrieben. Und damit - aus welchen Gründen auch immer - ihren Namen in Verbindung gebracht.
Das Posten und Leute verlinken halte ich für nichts anderes als einen öffentlichen(*) Brief zu schreiben und dann oben drüber "Liebe Anneliese, ...". Halt eine öffentliche Äußerung, bei der der Name irgendwie ins Spiel gebracht wurde.

Laut dem Artikel ist es fraglich ob sie von diesem Posting überhaupt Kenntnis erhielt. ("weil sie nicht online war")
Von daher ist es aus Arbeitgebersicht schonmal schwer ihr das ganze überhaupt vorzuwerfen. Ich halte das für die höchste Hürde des ganzen Falles.

Selbst wenn man davon ausgeht dass sie das gelesen hat könnte man ihr nur vorwerfen dass sie dort nicht wehement wiedersprochen hat. Was zur Hölle? Und darüber einen erheblichen Vertrauensverlust konstruieren? Also das halte ich nicht für sehr realistisch.
Alternativ könnte man ihr Schweigen als konkludente Zustimmung auslegen. Das wäre dann tatsächlich eine Frage für das Gericht. Halte ich aber für seeehr weit hergeholt.

Das führt aber zu einem interessanten Gedankenspiel: Du stehst in der Kneipe. Am Nachbartisch unterhalten sich zwei Leute darüber, wie scheiße dein Arbeitgeber ist. Musst du da hin gehen und aktiv wiedersprechen? Ich kann mir das - im allgemeinen - nicht vorstellen. Wie sieht das aus, wenn dann jemand auf dich zeigt und sagt "hey guck mal, der|die arbeitet doch da!"?
Auf das Urteil bin ich auf jeden Fall gespannt, es wäre nett wenn du mich darüber auf dem laufenden hältst!

(*) In wie weit das öffentlich ist, ist tatsächlich diskussionswürdig. Immerhin ermöglicht Facebook es auch, Nachrichten nur für einen eingeschränkten Personenkreis (Freunde, selbst zusammengestellte Gruppen) sichtbar zu machen. Ich habe für diesen Fall eine recht große Öffentlichkeit angenommen, weil es imo die Situation der Dame - wenn überhaupt - verschlechtert.
Für eine Diskussion über den Öffentlichkeits-Grad von Facebook eignet sich dieser Fall daher nicht wirklich als sinnvolle Grundlage. Nichtsdestotrotz schadet es dem ein oder anderen sicher nicht, entsprechende Medien etwas bewusster zu nutzen. Aber ob da so viel bei rum kommt wenn man schon mit so einem Aufhänger beginnt?

@händeringender Kündigungsgrund: wenn du in akuter Geldnot bist ("ausstehende Gehälter") haust du doch wohl auch lieber die ein oder andere Fristlose zu viel raus, die dann nach Monaten vor Gericht kassiert wird - bis dahin hast du aber ein Gehalt weniger zu zahlen und somit zumindest etwas mehr Handlungsspielraum. Als einen solchen Versuch verstehe ich jedenfalls den vorliegenden Fall.

lg,
Grolli
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