Thema: Geblitzt
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Alt 21.04.2012, 08:03:50   #27
berndy
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Also laut meinem Wissensstand, können die gar nicht ein Motorrad in der Entfernung von 200m+ Lasern!
Der Strahl wird immer größer, denn gebündelt fliest der nicht!
Und ich glaube ab dieser Entfernung, ist der Strahl schon so groß, das der die Führerkabine eines LKW's voll abdeckt!
Wie sollte man denn dann ein Motorrad Zielgenau auf dieser Entfernung "nach Vorschrift" messen?

Nem Kumpel von mir haben se im Harz vor seiner Haustür auch erzählen wollen, dass sie den gelasert haben aus 300m Entfernung!
Und der fährt um seine Reifen warm zu bekommen immer in Schlangenlinien und die wollten dem tatsächlich verklickern, das der zu schnell gewesen wär...
(Er war selber beim Bund Scharfschütze und kennt sich ein wenig mitm Lasern aus und hat das mit denen besprochen und die haben, dann nachgegeben so viel dazu...)
Unsinn, man kann auf 1000 m einen Radfahrer lasern, wenn man ein Stativ benutzt und in der Stadt geht auch ein Motorradfahrer. Ist zwar schwer, geht aber.

Warst du bei deinem Kumpel dabei, als das passiert ist. Das ist mir zu viel vom Hörensagen, das kann, muss aber nicht stimmen.

Und auf welche Vorschrift beziehst du dich? Ich habe diese Vorschrift und da steht nichts davon drin, dass man Motorräder nur unter 200 m lasern darf.

Und zu Gooses Einwand mit dem Gewehr: Gib mir ein Gewehr das die Schussweite schafft und ich treffe mit ein paar Schuss das Ziel.

Bei der Lasermessung hat man nicht nur einen Versuch, da kann man so oft messen, bis man getroffen hat, kein Problem, zur Not, so oft man will.

Außerdem ist der Laser augensicher gemäß internationalem Standard (Laser Klasse 1)

Da gibts die Beschreibung.

http://www.radarfalle.de/technik/ueb...nik/fg21-p.php

Und wegen der Strahlaufweitung macht euch da mal keine Gedanken, es muss nur ein Bruchteil des Strahls reflektiert werden. Wenn es dem Sensor nicht ausreicht, gibts keinen Wert oder das Gerät verwirft die Messung. Dann misst man erneut, bis man einen Wert hat. Wie das Gerät anzeigt, könnt ihr euch in der Beschreibung ansehen. Der Sensor nimmt nicht irgendein Licht auf sondern nur das Licht des Lasers mit der definierten Wellenlänge, die Trefferfläche oder Strahlaufweitung spielt dabei (fast) keine Rolle.

Das Gerät hat zwei Ausgabeanzeigen: eine, die ins Sichtfeld des Bedieners eingeblendet wird und eine 2. für den Zeugen, außen am Gerät.

Was bei großen Entfernungen passieren kann ist, dass etwas anderes mehr reflektiert als das zu messende Objekt selbst. Meist sind das dann aber feststehende Objekte, Verkehrszeichen oder so und dann gibts 0 Geschwindigkeit. Deswegen misst man auch nur einzelne Fahrzeuge um einen Fehler von einem 2. Fahrzeug auszuschließen.

Zu Grotschi1992 Du warst zu schnell, weißt aber nicht wie schnell, wie willst du dann wissen, dass diese Messung falsch ist, weißt du denn noch in welcher Entfernung zu dem Messgerät du welche Geschwindigkeit hattest? Ich will nicht behaupten, dass die Messung stimmt oder du tatsächlich so schnell warst, nur wie willst du deine Darstellung schlüssig untermauern. "Ich war da noch nie so schnell" ist auch kein stichhaltiges Argument. Es reicht den wenigsten Verkehrsrichtern, wenn der Betroffene einfach behauptet die Messung sei falsch.

Eine Anfechtung der Messung ist nur aussichtsreich, wenn man tatsächlich Fehler nachweisen kann. Überwiegend handelt es sich dabei aber nicht um Messfehler sondern Fehler im Ablauf wie z.B. das Vergessen der vorgeschriebenen Testmessungen, oder das schlampige Führen der Protokolle.
Mit dem sogenannten Parallaxenfehler braucht man auch nicht mehr anzufangen. Solche Abweichungen treten auf, wenn schräg zur Bewegungsrichtung gemessen wird (in Kurven oder beim Überholen). Die Abweichung der angezeigten zur tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeit ist aber immer zu gunsten des Betroffenen und wirklich äußerst minimal.

Und noch etwas: Es macht überhaupt keinen Sinn ohne Hintergrundwissen irgendetwas als falsch oder gefährlich darzustellen.

Gefährlicher als jede Laser- oder Radarmessung ist zu schnelles Fahren.

Schaut euch nur mal die Geschwindigkeits-Anhaltewegdiagramme an.

Wo man mit 30 km/h noch locker anhalten kann, fährt man mit 50 km/h fast ungebremst auf das Hinderniss auf.

http://www.polizei.rlp.de/internet/n...80a525fe06.htm

Wenn man mit 50 km/h gerade noch zum Stillstand kommt, trifft man bei 60 km/h Ausgangsgeschwindigkeit das Hinderniss noch mit 30 km/h.

Da würde ich mal drüber nachdenken.
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Man sollte es so oder so nicht übertreiben.
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