Zitat:
Zitat von Multiman
Naja die etwas älteren "Roller" Simpson sind ja nur durch Fahrtwind, Gewicht und Leistung auf grob 60km/h beschränkt, bin schon mit 80km/h gefahren, bergab.
Hatte da aber schon den A(b)
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Das stimmt, weil das DDR-Recht nur die Höchstgeschwindigkeit auf 60 km/h beschränkte (ohne den Zusatz "bauartbedingt). In der Nachwende-BRD haben die eine Sonderbetriebserlaubnis, die ebenfalls auf den Zusatz "bauartbedingt" verzichtet. Hier muss die Polizei Manipulationen nachweisen können, wenn die Simson auf dem Prüfstand eine wesentlich höhere Geschwindigkeit als die erlaubten 60 km/h schafft. Sonst ist das Serienstreuung
Allerdings sind auch die Simson-Tachos alles andere als genau. Meine 3-Gang Simson S50 ging laut Tacho über 70 km/h auf der Geraden - ich war damit aber nicht schneller als die anderen Verkehrsteilnehmer im Stadtgebiet.