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Alt 16.06.2004, 13:59:10   #51
PEOPLES
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von ner anderen seriös aussehenden seite:

Zitat:
Vorbeischlängeln zwischen Kolonnen ist seit 1998 erlaubt: Laut § 12 Abs. 5 StVO dürfen die "Lenker einspuriger, später ankommender Fahrzeuge neben oder zwischen den bereits haltenden Fahrzeugen vorfahren, um sich mit ihren Fahrzeugen weiter vorne aufzustellen."
in der stov ist aber was ganz anderes geschrieben, aknns mir auch net vorstellen, das das so klappt, wohl eher wunschdenken, ist übrigens von http://www.actoid.com
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