von ner anderen seriös aussehenden seite:
Zitat:
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Vorbeischlängeln zwischen Kolonnen ist seit 1998 erlaubt: Laut § 12 Abs. 5 StVO dürfen die "Lenker einspuriger, später ankommender Fahrzeuge neben oder zwischen den bereits haltenden Fahrzeugen vorfahren, um sich mit ihren Fahrzeugen weiter vorne aufzustellen."
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in der stov ist aber was ganz anderes geschrieben, aknns mir auch net vorstellen, das das so klappt, wohl eher wunschdenken, ist übrigens von
http://www.actoid.com