Streng genommen nein. Die Betriebserlaubnis ist erloschen und wird erst mit der Eintragung der Leistungserhöhung bei der Zulassungsstelle wieder gültig.
Vergiss nicht das auch der Versicherung mitzuteilen, auch wenn die GS in derselben Versicherungsklasse bleibt. Sonst könnte die Versicherung wegen einer Risikoerhöhung die meldepflichtig ist (Obliegenheitspflichten des Versicherungsnehmers) Zicken machen.
Allerdings wäre die Fahrt zur Prüfstelle bzw. Zulassungsstelle und zurück erlaubt.
Aber, wo kein Kläger da kein Richter.
Im Falle, dass doch ein Kläger da ist, musst du mit 50 € + Verwaltungsgebühren und 3 Punkten rechnen.
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Man sollte es so oder so nicht übertreiben.
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