Thema: Komplettumbau
Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 22.01.2003, 16:10:58   #13
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

wenn du den originallenker benutzt und nur die verkleidung abmachst, kann es sogar sein, dass du überhaupt nichts ändern musst. es kommt darauf an, was in den papieren eingetragen ist.

bsp.
wenn du an deinem auto andere reifen eintragen lässt, musst du diese ja nicht benutzen. du darfst dann auch das andere format fahren.
ähnlich könnte es bei der verkleidung sein. es wird vermutlich nicht eingetragen sein, dass du nur mit verkleidung fahren darfst.

bei verwendung des serienlenkers ist nichts zu beachten. :P

und um die sache mit dem austauschmotor nochmal zu bestätigen, habe ich in der tüv-ecke noch folgende dienstanweisung gefunden.
Zitat:
Motor DA zu § 19 StVZO
Bei Austausch des Motors gegen einen Motor mit gleicher Bauart und gleichem Hubraum (Austauschmotor) erlischt die Betriebserlaubnis nicht. Geringfügige Abweichungen beim Hubraum durch Zylinderausschleifung sind zulässig.
gruss
thomas
  Mit Zitat antworten