Zitat:
Zitat von suzi-rider-le
|
Hatte zuerst die Suche benutzt doch mir wurde alles mit TÜV und Nummerschilder angezeigt egal in welchem Zusammenhang ...
Zitat:
|
Aber es gibt Ausnahmen. Die Fahrt zur (zum Anmelden) oder von der (nach der Außerbetriebsetzung) Zulassungsstelle ist, aber nur mit den Kennzeichen für das betreffende Fahrzeug, die können auch entstempelt sein, vom/zum üblichen Standort, also zu Hause oder Händler/Werkstatt, des Fahrzeugs erlaubt. Auch Fahrten zur Prüfstelle sind so erlaubt.
|

Mein Motorrad besitzt ja noch garkeine Schilder da ich es ja erst Anmelden muss und der Verkäufer ja net seine alten drauf gelassen hat, TüV hat es aber ganz neu ...
Also bleibt mir nur der Hänger ?!