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Alt 03.06.2012, 20:57:08   #16
berndy
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Nee, Kennzeichen dürfen von den Schilderherstellern nur nach Vorlage der Berechtigung, also der amtlichen Zuteilung vom Straßenverkehrsamt geprägt werden.

Folglich muss man vorher zum Straßenverkehrsamt, sich die Kennzeichen zuteilen lassen und kann dann erst welche prägen lassen.

Sonst könnte sich ja jeder Kennzeichenschilder machen lassen und einfach so anschrauben. Das geht nicht.

Im übrigen wäre genau das sogar unter Strafe nach § 22 Straßenverkehrsgesetz gestellt. Das nennt sich Kennzeichenmissbrauch und kann bis zu einem Jahr Gefängnis nach sich ziehen.

http://dejure.org/gesetze/StVG/22.html
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Man sollte es so oder so nicht übertreiben.
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