Nö, es gibt immernoch beide Verstöße.
Damals waren es 75 DM.
101000 Sie kamen von der Fahrbahn ab und verursachten Sachschaden. § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; -- BKat
( B - 1 ) 35,00 €
103602 Sie fuhren in Anbetracht der besonderen örtlichen Straßen- oder Ver- kehrsverhältnisse mit nicht angepasster Geschwindigkeit.
Es kam zum Unfall.
§ 3 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 8.1 BKat;
§ 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG
A - 3 145,00 €
Kommt halt drauf an, wie die Situation aussieht.
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Man sollte es so oder so nicht übertreiben.
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