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Alt 07.07.2012, 16:11:27   #102
Goose
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Ne HS1 Birne ist was ganz anderes als ne Birne mit dem Sockel H1.

HS1 Birnen haben den gleichen Sockel wie ne H4 Birne, nur das Sie zwei mal 35 Watt haben. Ne H4 Birne hat ab Werk 55/60 Watt.... und genau die ist bei der GS drin.

Warum zum Teufel baut man sich ne Rollerbirne ein?

Und wenn das was Teufelchen da geschrieben hat was auf dem Scheinwerfer steht, dann hat der trotz E Nummer, trotz Eintragung keine Zulassung als Hauptscheinwerfer in Verbindung mit allen Funktionen.

Er muss dafür die Kennung "MB" tragen. Diese hat er laut der Auflistung nicht.

Solltest du die Buchstaben um die es geht einfach nicht gelesen haben, Sie übersehen haben und sie sind doch drauf, dann kannste den Rest der jetzt kommt vergessen.

Übrigens ist es egal wie viel Ahnung wir haben, ich muss nur den Gesetzestext lesen können. Die Sachen stehen in der STVZO und die ist eben bindend.

Es ist auch egal ob ein Prüfer der für eine GmbH arbeitet und ein Gutachten erstellt sagt das ist ok, er kann keinen Gesetzestext außer Kraft setzen.

Selbst Zulassungsstellen als Behörden können einen Eintrag in den Fahrzeugschein verweigern obwohl man ein Gutachten vom TÜV hat. Sie sind nicht verpflichtet dem Gutachten zu folgen.

Im schlimmsten Fall musst du mal in der Nacht nach Hause, siehst wegen dem schlechten Scheinwerfer einen Fußgänger nicht und fährst ihn tot, dann ist es egal ob die Maske eingetragen ist oder nicht, dann ist es auch egal wenn ein TÜVer sagt das ist ok, die Staatsanwaltschaft wird dir dann schon zeigen was der Gesetzestext da sagt.

Ach ja, kann dir ja nie passieren, du fährst ja im Dunkeln nicht.
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