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Alt 10.07.2012, 16:34:51   #11
sims
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Böse Der Wahnsinn geht weiter...

Soooo, ich bins mal wieder...

war gerade eben noch mal beim DRECK und als ich dort ankam und jemand anders als beim letzten mal sah dachte ich mir nach den Infos hier aus dem Forum: das wird schon funktionieren!

Leider weit gefehlt... selbst nach Erklärung der hier angeführten Argumente, der Vorlage des §36StVZO und dem Teilegutachten nach §19 Abs. 3 Nr. 4 STVZO und Anlage XIX für SUZUKI Reifenumrüstungen, in der auf die ABE F114 hingewiesen wird und in der lediglich die Reifengröße vorgeschrieben wird war sich der §?%$)§%$ sicher, dass es in Deutschland prinzipiell nicht möglich ist, Reifen unterschiedlicher Hersteller auf einem Motorrad zu fahren.

Auch nach seinem Anruf beim hauseigenen Experten für solche Dinge, der ihn in seiner Meinung bekräftigte, änderte sich daran natürlich nichts...

Das einzig gute an dem Besuch war, dass ich gleich als erstes die entsprechenden Papiere vorgelegt habe und noch nichts im System gebucht oder abgerechnet war, so dass ich auch nichts bezahlen musste, da er sich den rest, der tiptop in Ordnung gebracht wurde, garnicht erst angeschaut hat...

Zuhause angekommen habe ich noch ein wenig recherchiert und erneut wiedersprüchliche Meinungen dazu bekommen, was mich dann dazu veranlasst hat, einfach mal bei der GTÜ anzurufen, da ich zufällig die Nummer von denen in einem Dokument zum Thema Reifen und Vorschriften gefunden habe...

Der nette Herr am anderen Ende der Leitung hat sich dann von mir die Nummern unter Punkt 2.1 und 2.2 aus meiner Zulassungsbescheinigung Teil II geben lassen und mir dann direkt sagen können, dass keine Bindung vorliegt und ich fahren kann was ich will, von Herstellern wie ich will und in jeder denkbaren Kombination.

Ende vom Lied - nie wieder DRECK, das nächste mal gleich zu GTÜ

Von dem Herrn hab ich jetzt auch die Telefonnummer, d.h. sollte sich der Mensch vor Ort wieder Erwarten an irgendwas an den Reifen stören, kann er den gleich mal anrufen und die können das untereinander klären...

Verrückte Welt



Nachtrag:
Ein Anruf später beim TÜV - die selbe Aussage, auch nach Prüfung der entsprechenden Ziffern aus der Zulassungsbescheinigung Teil II - also auch dort kein Problem...werde es morgen nochmal in der DRECKS Geschäftsstelle in Stuttgart versuchen, mal schauen was die dazu sagen ^^

Geändert von sims (10.07.2012 um 16:58:31 Uhr) Grund: Nachtrag
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