Also, das einzigste was an Instrumenten vorgeschrieben ist, ist der Geschwindigkeitsanzeiger (Tacho) und die Anzeigeleuchten für Fahrtrichtungsanzeiger, Fernlicht und, falls vorhanden, für Nebelscheinwerfer und Nebenschlußleuchte. Eine Warnblinkanlage bei mehrspurigen Fahrzeugen ist auch vorgeschrieben. Noch nicht einmal der Wegstreckenzähler ist vorgeschrieben.
Nur, falls so einer vorhanden ist, dann darf er nicht mehr als ... % (müsste ich nachgucken) abweichen.
Aber selbst ob der Tacho in der Toleranz ist, wird bei der HU nicht geprüft. Auf dem Bremsenprüfstand sieht man aber, ob der sich bewegt.
Ein Drehzahlmesser ist nicht vorgeschrieben.
Und das was M² geschrieben hat, bezieht sich meines Wissens nach, nur auf die außen am Fahrzeug angebrachten Beleuchtungseinrichtungen. Aber da lasse ich mich auch gerne vom Gegenteil überzeugen.
Da ein Drehzahlmesser nicht vorgeschrieben ist, überhaupt keinen Einfluss auf die Verkehrssicherheit hat ... würde ich persönlich mit einem kaputten Drehzahlmesser zur HU fahren und es einfach drauf ankommen lassen.
Wenns nur die Welle ist, ist die aber auch schnell getauscht. Vll. ist die auch einfach nur lose.
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Man sollte es so oder so nicht übertreiben.
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