Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 26.07.2012, 14:30:30   #1
viola
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 19.07.2012
Ort: Köln
Beiträge: 19
Baujahr: 2006
Ausrufezeichen gedrosselt eingetragen, aber offen ...

Hallo Zusammen,

vor kurzem habe ich mir eine Suzuki gs 500 f Bj 2006 gekauft.
Da sie offen ist muss ich sie jetzt noch auf 34 PS drosseln lassen.
Eingetragen ist jedoch die Drosselung mittels Gasschieber.
Meine Frage wäre kann/ darf ich eine gebrauchte Gasschieberdrossel einbauen?
Wie sieht es dann mit dem Gutachten aus? Kommt die Maschine ohne Gutachten über den TÜV?

Sollte ich mir doch einen neuen Drosselsatz kaufen... muss ich das dann beim TÜV eintragen lassen? Da sie ja schon gedrosselt eingetragen ist .....

Wenn mir jemand etwas Licht ins Dunkel bringen könnte wäre ich sehr dankbar ^^

Gruß Viola
viola ist offline   Mit Zitat antworten