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Alt 12.08.2012, 19:35:20   #3
berndy
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@knubae Dann ist dein Wissensstand nicht auf dem Laufenden.

Die Aussage bzw. das Messprotokoll der beiden Beamten reicht vollkommen als Beweis aus. Die Würdigung eines Beweises obliegt einzig und alleine dem Gericht. Wenn das Gericht mit der Aussage der Beamten zufrieden ist, brauchts auch kein Bild.

Bei Falschaussagen riskiert ein Polizeibeamter immer eine Verurteilung wegen Meineides und das hat den Verlust der Arbeitsstelle und der Pension zur Folge. So etwas macht man nicht leichtfertig.

Schwierigkeiten kann es geben, wenn der Fahrer des Fahrzeugs nicht direkt angehalten wurde. Da kein Foto vom Fahrzeugführer vorliegt, kann man diesen im Nachhinein schlecht identifizieren. Und dann gilt der Rechtsgrundsatz: "Im Zweifel für den Angeklagten." Bei Lasermessungen werden generell keine Bilder gemacht, dafür gibts die beiden Messanzeigen am Gerät. Allerdings wird bei Laserkontrollen auch normalerweise direkt angehalten.


@Gizmo6169 Ich würde einfach abwarten. Ändern kannst du jetzt sowieso nichts mehr. Wenn drei Monate um sind, und du noch nichts von der Sache gehört hast, kommt auch nichts mehr nach. Nach drei Monaten ist das Ganze verjährt, wenn vorher keine Anhörung an dich zugestellt wurde.

Für die Höhe des Bußgeldes kannst du da mal gucken:

http://www.kba.de/cln_032/nn_190298/...022009_pdf.pdf
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Man sollte es so oder so nicht übertreiben.
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