Zitat:
Zitat von berndy
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Die Nebelschlussleuchte ist nur bei Sichtbeeinträchtigungen und Sichtweiten unter 50 m zulässig...
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Also wenn einer 2 meter hinter mir fährt ist meine Sicht nach hinten doch stark beeinträchtigt und weiter als 50 m kann ich dann auch nicht sehen. Somit sollten beide Kriterien doch erfüllt sein oder ?
mir gefällt die Option mit dem Schild ohnehin viel besser