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Alt 22.08.2012, 13:23:10   #60
berndy
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@GS_Lessor Da muss man die richtige Stelle fragen. Die Stelle, die die Geschwindigkeitsbegrenzung angeordnet hat.

Zuständig für die Anordnung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sind die Straßenverkehrsbehörden. Wann und wo Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen angeordnet werden können, ist in § 45 StVO umfassend geregelt. Willkürlich geht das nicht.

Solche Anfragen stellt man auch nicht telefonisch sondern schriftlich. Da hat die Behörde auch Zeit das mal zu recherchieren.

Man darf nicht annehmen, dass solche Informationen bei jedem Mitarbeiter/jeder Mitarbeiterin ad hoc präsent sind. Solche Sachen liegen teilweise so lange zurück, dass der Mitarbeiter/die Mitarbeiterin damals noch gar nicht im Dienst war, möglicherweise hat der /die auch mit der Beschilderung gar nichts zu tun.

Guckt doch mal, was ihr selbst so aus der Lamäng heraus wisst.

Die Polizei ordnet die Beschilderung auch nicht an. Sie berät die Behörden nur.
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Man sollte es so oder so nicht übertreiben.
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